Die Europäische Zentralbank (EZB) erteilt an Finanzdienstleistungsinstitute die schriftliche Erlaubnis, ohne die in Deutschland keine Finanzdienstleistungen erbracht werden dürfen. Bei der Vergabe ...
(1) 1 Ein Institut hat die Absicht, ein System nach § 1 Abs. 16 zu betreiben, unverzüglich der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank anzuzeigen und die Teilnehmer zu benennen. 2 Dies gilt auch ...
der Betrieb des Kreditgeschäftes oder des Einlagengeschäftes, wenn es durch Vereinbarung oder geschäftliche Gepflogenheit ausgeschlossen oder erheblich erschwert ist, über den Kreditbetrag oder die ...